Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die in Deutschland geltenden Fristen bekanntgegeben. Die Abverkaufsfrist für Mesurol flüssig endet am 3. Januar 2020, die Aufbrauchfrist sowohl für das Produkt Mesurol flüssig als auch für Saatgut am 3. April 2020! Das bedeutet, dass Saatgut, das mit Mesurol flüssig gebeizt wurde, nach dem 3. April 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und auch nicht mehr ausgesät werden darf. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste entsorgungspflichtig!