Werden Pflanzenschutzmittel ohne geeignete Schlepperkabine oder mit der Hand ausgebracht, ist ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen, sofern dies mit der Zulassung vorgeschrieben ist. Bei folgenden Tätigkeiten kann fast nur die vordere Körperseite von Pflanzenschutzmitteln oder Spritzbrühe getroffen werden: Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Pflanzenschutzgerätes Befüllen eines Granulatstreuers Umgang mit behandeltem Saatgut Reinigen von Maschinen und Geräten Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine während der Anwendung Kontrollen oder Maßnahmen an behandelten Kulturpflanzen Für den Schutz des Anwenders ist bei diesen oder vergleichbaren Tätigkeiten eine Ärmelschürze ausreichend. Sie kann in Kombination mit...