Seit Anfang des Jahres läuft der neue Zeitraum für den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz. Sogenannte Altsachkundige müssen demnach im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 insgesamt vier Stunden Fortbildung zum Pflanzenschutz nachweisen, um weiter im Besitz ihrer Sachkunde zu bleiben. Das BWagrar/LBV-Online-Seminar „Sachkunde Pflanzenschutz" am 24. Oktober 2019 von 19 bis 21 Uhr bietet Personen – mit einer stabilen Internetleitung und einem Computer auf aktuellem Stand – die Chance, zwei anerkannte Fortbildungsstunden zu absolvieren. Dr. Andreas Maier, Referent für Pflanzenschutz und Pflanzenbau am Regierungspräsidium Karlsruhe, spricht über die aktuelle rechtliche Situation im Pflanzenschutz, über aktuelle Zulassungen und das...