Bunte Blumenwiesen am Gewässerrand
Seit Jahresbeginn ist an Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung im Randstreifen von fünf Metern eine ackerbauliche Nutzung stark eingeschränkt. Langfristig und am einfachsten können solche Streifen als Grünland genutzt werden. Angesichts der derzeit laufenden Diskussion zur Artenvielfalt ist es eine Überlegung wert, diese Flächen als bunte Blühstreifen anzulegen.
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