Bioenergie braucht künftig Nachhaltigkeits-Nachweis
Bis Juni 2021 muss die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (kurz: RED II) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie definiert nicht nur einen gemeinsamen Förderrahmen für erneuerbare Energien. Sie legt auch Nachhaltigkeitskriterien fest, die auch die gesamte Erzeugungskette von Biomasse betrifft.
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