Besamungszentrum: Es geht vorwärts
Das Magdeburger Kastenstand-Urteil", das durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hat Wellen geschlagen, da dadurch tiefgreifende Veränderungen im Besamungszentrum zu erwarten sind. Mit diesem Urteil sind die Kastenstände nicht grundsätzlich verboten worden. Es ist aber jedem Fachmann klar, dass die Vorgabe, dass jedes Schwein ungehindert in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss, nicht ohne Verletzungen der Tiere umgesetzt werden kann.
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