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Klagen erfolgreich

Veröffentlicht am
Nach der Bausparkasse Badenia AG hat auch die LBS Südwest die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen. Das in den Bausparbedingungen der beklagten Bausparkassen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Eine neue Kündigungswelle, die ab 2020 auf entsprechende Klauseln hätte gestützt werden können, ist damit vom Tisch. Fazit: Das gesetzliche Kündigungsrecht dürfen die Bausparkassen nicht nach Belieben verkürzen.
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