Wer Eier eines bestimmten Hofes auf dem Eierkarton bewirbt, muss dafür sorgen, dass die Eier tatsächlich von Legehennen dieses Betriebs kommen – so urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese hatte gegen einen Erzeuger und den vertreibenden Einzelhändler wegen Irreführung von Verbrauchern geklagt. Die Werbung auf dem Eierkarton bewarb einen regionalen Erzeugerhof, enthalten waren jedoch Eier aus einem anderen Betrieb. Fazit: Was drauf steht, muss auch drin sein.