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Zulassung für Notfallsituationen

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Die Larven des Kartoffelkäfers können im Bestand große Schäden anrichten, wenn man sie nicht ausreichend bekämpft.
Die Larven des Kartoffelkäfers können im Bestand große Schäden anrichten, wenn man sie nicht ausreichend bekämpft.Koeck
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen ab dem 5. Juli bis zum 1. November 2019 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal vier Anwendungen mit 2,5 l/ha im Abstand von mindestens sieben Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt vier Tage.
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