Das bringt der Aktionsplan Kupierverzicht
Ab dem 1. Juli 2019 müssen Schweine haltende Betriebe dokumentieren, ob es notwendig ist, die Schwänze der Tiere zu kupieren. Betroffen sind Betriebe, die Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine mit kupierten Schwänzen halten. Dabei gelten für Zuchtläufer und Jungsauen dieselben Vorgaben wie für Aufzuchtferkel und Mastschweine.
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