Tierhalter-Erklärung ist Pflicht ab 1. Juli
Mit dem „Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren" steht den Schweinehaltern ein neues Ärgernis ins Haus. Denn die Zeitspanne, bis die geforderte Tierhalter-Erklärung mitsamt der Risikoanalyse Kupierverzicht ausgefüllt in den Betriebsunterlagen vorliegen muss, ist kurz.
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