Das Marktstammdatenregister sollte es seit Mitte 2017 geben, die gesetzliche Grundlage gilt zumindest seit diesem Zeitpunkt. Demnach hätten bereits bisher alle Meldungen über ein Webportal bei der Bundesnetzagentur dorthin erfolgen müssen. Dieses Webportal war allerdings jetzt sehr lange Zeit nicht verfügbar, nunmehr seit 31. Januar 2019 ist es jedoch nutzbar. Damit kommt nunmehr eine umfassende Registrierungspflicht letztlich auf alle EEG-Anlagen zu. Nach der Übergangsbestimmung des § 25 MaStRV muss eine entsprechende Nachmeldung binnen 24 Monaten nach Start des Webportals vorgenommen werden, das heißt, die meisten Anlagenbetreiber haben bis zum 31 Januar 2021 Zeit, ihre Registrierung nachzuholen. Achtung Ausnahmen von dieser...