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Wirkstoff Thiram

Veröffentlicht am
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Thiram nicht zu erneuern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft deshalb auf Antrag der Zulassungsinhaber zum 30. Januar 2019 die Zulassung der Mittel Aatiram 65 und TMTD 98 % Satec . Die Abverkaufsfrist endet am 30. Juli 2019, die Aufbrauchfrist am 30. Januar 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind noch vorhandene Reste entsorgungspflichtig. Saatgut, das mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden.
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