Januar 15. Januar: Ende des Beseitigungsverbot von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angebaut wurden. Ende des Aufbringverbots für Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. 21. Januar (GA 2018): Frist für die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse für die FAKT Teilmaßnahmen. Tiergerechte Mastschweinehaltung G2.1 und G2.2. Späteste Vorlage des Bestandsverzeichnisses für FAKT G2 und G3. Abgabe Öko-Bescheinigung für FAKT D2. 31. Januar: Ende des Aufbringverbots für N-haltige Düngemittel auf Ackerland, Grünland sowie Gemüse-...