Tierwohl-Ansprüche in Mastställen steigen
Vollspaltenböden in den Buchten, keine getrennten Liege-und Laufflächen und harte Beläge für das Ruhen und Wiederkäuen: Ein verbreitetes Verfahren für die Bullenmast. Niedersachsen möchte das nun ändern und hat im vergangenen Jahr Leitlinien für Mastrinderställe aufgelegt. Die sind zwar nicht rechtsgültig, sollen aber für Neu- und Umbauten bindend sein. Ein Vorstoß, der Folgen haben könnte, auch hierzulande so der Tenor auf einem Workshop für Bullenmäster vergangene Woche in Bad Boll (Landkreis Göppingen).
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