Rechte von Ehepartnern und Geschwistern
Betroffen sind bei einer Hofübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch der Ehegatte des Übergebers und die Geschwister des Übernehmers, die sogenannten weichenden Erben. Ziele sind eine gute Versorgung der Ehefrau des Übergebers, die Gleichbehandlung aller Geschwister sowie eine Lastenverteilung bei Pflegebedürftigkeit der Eltern.
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