Seit Anfang Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft. Der Austrag von Nitrat in Gewässer sowie Ammoniakabgasung in die Luft sollen dadurch reduziert werden nach dem Prinzip: Zeitpunkt und Menge des Düngens sollen zum Bedarf der Pflanzen passen. Gedüngt werden soll nur, was die Pflanze gerade zum Wachstum braucht. Wie das in der Praxis funktioniert, wo es hakt und wie es mit der DüV weitergeht, klärten Experten auf dem Podium der sechsten Düngefachtagung des Landesarbeitskreises Düngung (LAD) Baden-Württemberg in Ulm. Norbert Baumgartner, Vorsitzender des LAD 2018, moderierte. „Erst gibt es ein neues Gesetz und im Laufe des Jahres erfahren wir dann, wie man es umsetzt", sagte Andreas Beck, Vollerwerbslandwirt aus Hüttisheim im...