Bei Limares Techno (Wirkstoff: Metaldehyd) wurde die Auflage NT115 durch die neue Auflage NT116 ersetzt: „Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen)." In Freilandkulturen entfällt somit die Einhaltung eines unbehandelten Randstreifens von fünf Metern im Feld. Wenn sichergestellt ist, dass kein Schneckenkorn auf den Feldsaum gelangt, kann Limares Techno randscharf gestreut werden.