Der Einsatz von Herbiziden zur Ernteerleichterung darf erst nach Überprüfung von Alternativen erfolgen. Glyphosat-Mittel sind in Getreide nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, in Saat- und Braugetreide sind sie verboten. →Mehr: www.bwagrar.de , Webcode 5799516.