Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen
Stehen Schuldzinsen im Zusammenhang mit einem Vermietungsobjekt, können diese steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Hierbei ist entscheidend, dass bei der Aufnahme des Darlehens der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehen und dem Vermietungsobjekt über den Zweck und die Verwendung des Darlehens sichergestellt ist.
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