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Nicht vergessen: Nachbau bis zum 30. Juni 2018 melden

Veröffentlicht am
Der Nachbau von Erntegut zu Saatzwecken kann finanzielle und rechtliche Folgen haben, sofern die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 nicht bis zur Rückmeldefrist am 30. Juni 2018 vorgelegt wurde. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post, Fax oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen. Nachdem der vollständige Nachbau gemeldet wurde, wird eine Rechnung mit einem Zahlungstermin nach dem 30. Juni erstellt. Nach aktueller Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung von sich aus zu zahlen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes...
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