Zurzeit herrschen günstige Bedingungen für Pilzkrankheiten. Deshalb sollte nach der Ausbildung des Fahnenblatts der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung geschützt werden. Ist aufgrund der Infektionsgefahr durch Fusarium-Pilze eine Ährenbehandlung eingeplant, ist bei geringem Befall mit Blattseptoria, Gelb- oder Braunrost eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um etwa 25 Prozent) ausreichend. In gesunden Beständen kann mit der Abschlussbehandlung noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei den Abschlussbehandlungen sollten Mittel mit lang andauernder Wirkung, zum Beispiel Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff, angewendet werden.)