Die Zwischenfrüchte werden vielfältiger
Die Planung und die Auswahl der Zwischenfruchtmischungen ist durch die Düngeverordnung (DüV) um eine wichtige Komponente erweitert worden. Neben den ackerbaulichen Aspekten kann durch eine optimal geeignete Mischung bis zu 40 kg N/ha für die Folgekultur zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie die geeigneten Zwischenfrüchte für Ihren Betrieb finden, lesen Sie im folgenden Beitrag.
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