Bei den bald anstehenden ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser wird wegen des Eintrags von Abbauprodukten des Wirkstoffs Chloridazon ins Grundwasser die Anwendung von Mitteln mit diesem Wirkstoff (Betoxon 65 WDG, Pyroquin Ultra, Rebell Ultra und Terlin DF) nicht mehr empfohlen. In allen Wasserschutzgebieten (WSG) sollte zum Schutz des Grundwassers unbedingt freiwillig auf den Wirkstoff verzichtet werden. Leider wurde auch im vergangenen Jahr die Vereinbarung nicht von allen Landwirten eingehalten. Wenn die hohe Belastung des Grundwassers anhält oder sogar zunimmt, muss mit einem Verbot des Wirkstoffs Chloridazon in weiteren WSG und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen gerechnet werden (NG301-1),...