Meldefrist für den Nachbau läuft
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Darauf macht die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) im Auftrag der Pflanzenzüchter aufmerksam.
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