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Meldefrist für den Nachbau läuft

Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Darauf macht die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) im Auftrag der Pflanzenzüchter aufmerksam.

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Wer etwa Weizen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 nachgebaut hat, muss bis zur Jahresmitte die Meldung abgeben und bezahlen.
Wer etwa Weizen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 nachgebaut hat, muss bis zur Jahresmitte die Meldung abgeben und bezahlen.Jonas Klein
Die Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind nach Angaben des STV-Geschäftsführers Dirk Otten die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren können . Die STV setze sich daher im Auftrag der Züchter für eine gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung ein. Nach aktueller Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, den Nachbau auf dem eigenen Betrieb zu melden oder eine Nachbauentschädigung zu bezahlen. Der zeitliche Rahmen ist das Wirtschaftsjahr, in dem Nachbau betrieben wurde. Für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist das der 30. Juni 2018. Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zu diesem Datum eingereicht werden. Auf der neu gestalteten Internetseite...
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