Zum 1. März ist eine neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAF) in Kraft getreten, die für ziemlichen Ärger bei Tierärzten und Landwirten sorgt. Einer der Hauptkritikpunkte ist dabei die Verpflichtung zur Erstellung von Antibiogrammen. Mit dieser Verordnung wird der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin strikter geregelt. Für Antibiotika mit besonderer Bedeutung in der Humanmedizin gilt künftig ein Umwidmungsverbot. Eingeführt wird eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms aus den Behandlungen. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet.