Am 14. September 2017 wurde die neue Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" (BVL 17/02/09) bekannt gemacht. Schutzausrüstung muss der neuen Richtlinie genügen, sonst kann ein unvertretbares Gesundheitsrisiko bestehen. Bis zum 14. September 2017 nach alter Richtlinie zertifizierte Schutzkleidung erfüllt weiterhin die Anforderungen. Intakte Arbeitskleidung ist Pflicht beim Ansetzen, Befüllen und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Dazu zählen eine langärmlige Jacke und eine lange Hose oder ein langärmeliger Arbeitsanzug (Baumwolle mit mindestens 65 Prozent Polyester). Es kann auch „Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien" getragen werden. Für Handschuhe gibt es...