Das BVL setzt in Einzelfällen Anwendungsbestimmungen fest, die jahresübergreifend die Anwendungshäufigkeit und die maximal ausgebrachte Wirkstoffmenge beschränken. Der Hintergrund für diese Beschränkung ist häufig der Schutz des Grundwassers. Beispiele: Mit Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron/ha durchgeführt werden. Innerhalb von drei Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 12,5 g Imazamox pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. Der Dreijahreszeitraum beginnt nicht erst mit dem Wirksamwerden der neu erteilten...