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Sparen lohnt sich

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Ab 2018 wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge wie Riester-Renten oder Betriebsrenten bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr voll angerechnet. Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass sich die zusätzliche Altersvorsorge in jedem Fall lohnt. Künftig bleibt ein Sockelbetrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Ist das Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge höher als 100 Euro, werden weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 208 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 in 2018) nicht angerechnet. Bei einem Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge in Höhe von insgesamt 400 Euro bleibt daher beispielsweise ein Betrag von 190 Euro...
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