Um mehr Sicherheit und Transparanz für Bauherren zu gewährleisten, wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neue Paragrafen eingeführt. Ab Januar gelten für Bauverträge die neuen Paragrafen 650 i ff BGB. Das neue BGB-Bauvertragsrecht unterscheidet nach Art und Umfang der zu erbringenden Werkleistung. Es lässt sich in vier Vertragstypen einteilen. Dazu gehören der Bauvertrag, der Architekten- und der Ingenieurvertrag, der Bauträgervertrag und der allgemeine Werkvertrag.