Januar 15. Januar: Ende des Beseitigungsverbot von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angebaut wurden. Ende des Aufbringverbots für Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. Eine eventuelle Verschiebung der Sperrzeit ist zu beachten. 31. Januar: Ende des Aufbringverbots für N-haltige Düngemittel auf Ackerland, Grünland sowie Gemüse- und Beerenobstkulturen. Februar 15. Februar: Ende des Pflugverbots für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere...