Sauenhalter fordern praktikable Systeme
Bis jetzt ist die Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkel- und Besamungsbereich bis zum 28. Trächtigkeitstag erlaubt. Doch die Aufstallung der Sauen in den Ständen steht immer häufiger in der Kritik. So ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg vom November 2016 inzwischen in vielen Bundesländern zur Maxime des Verwaltungshandelns geworden. Für Zuchtsauenhalter könnte das Folgen haben.
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