Düngung nach den neuen Regeln
Die Pflicht zur Dokumentation des Pflanzenbedarfs vor der Düngung, strengere Sperrfristen und Anforderungen an eine Mindestlagerkapazität von Gülle sind drei zentrale Aspekte der neuen Düngeverordnung. Erläuterungen dazu und Hinweise, wie bei der Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat bei verschiedenen Kulturen vorzugehen ist und wo möglicherweise Probleme bei der Düngebilanz lauern, gab es bei einer Veranstaltung des Regierungspräsidiums Freiburg in Kirchen-Hausen bei Geisingen.
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