Sperrfrist-Verschiebung möglich
Die neue Düngeverordnung sieht für die Grünlanddüngung eine Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist aber verschoben werden.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.