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Landwirt haftet für die Futterqualität

Wenn ein Landwirt in seinem Stall Pensionspferde unterstellt und diese mit eigenem Futter versorgt, haftet er als Herstellers im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, wenn ein Tier aufgrund des Futters erkrankt.

Veröffentlicht am
Wenn die Qualität des Futters nicht stimmt, muss der Stallbetreiber dafür geradestehen.
Wenn die Qualität des Futters nicht stimmt, muss der Stallbetreiber dafür geradestehen.Foto: Edoma/Shutterstock
Das entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom November 2016. Geklagt hatten Pferdebesitzer, die ihr Pferd im Stall eines Landwirtes untergestellt hatten und regelmäßig für den Stallplatz, das Versorgen mit Stroh und die Fütterung mit Heu und Silage bezahlten. Das Misten und Einstreuen der Pferde sowie die Fütterung mit Kraft- und Weidefutter übernahmen die Pferdebesitzer selbst. Im Januar 2011 erkrankte das Tier etwa zeitgleich mit zwölf anderen eingestellten Pferden. Die Pferde litten unter Schluckbeschwerden und verhielten sich apathisch, was typische Symptome einer Botulismuserkrankung sind. Alle Tiere hatten die Silage des Landwirts gefressen. Ein Tierarzt behandelte die erkrankten Pferde. Die Eigentümer machten darauf...
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