Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband der VO-Firmen (BVO), dass mit der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichergestellt werden soll. Allerdings sieht diese Verordnung vor, für die Ermittlung der dem Betrieb zugeführten und der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor für Saatgut und Vermehrungsmaterial unter anderem eine Differenzierung nach Rohproteingehalt vorzunehmen. Das war in dieser Form noch nicht aus dem bereits in Kraft getretenen Düngegesetz herauszulesen. Für sämtliches in Verkehr gebrachtes Saatgut und Vermehrungsmaterial wird aktuell aber an keiner Stelle der...