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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Bei nicht überlebensfähigen Saugferkeln ist Nottötung zulässig ZUM THEMA

Darf oder muss ich dieses Ferkel töten?

Die Freude ist groß, wenn der Ferkelnachwuchs gesund und vital ist. Doch das ist nicht immer so. Manche Jungtiere kommen mit gelähmten Gliedmaßen oder fehlendem Saugreflex auf die Welt. Ihre Überlebenschancen sind gering, sie notzutöten häufig die einzige Alternative. Für die Tötung der Tiere gibt es strenge Vorgaben. Worauf es ankommt, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am
Ein Saugferkel darf nur aus einem vernünftigen Grund notgetötet werden. Wirtschaftliche Belange gelten als Straftat.
Ein Saugferkel darf nur aus einem vernünftigen Grund notgetötet werden. Wirtschaftliche Belange gelten als Straftat.Agrarfoto (1), Tiergesundheitsdienst Fellbach (2)
Viele Schweinehalter sind verunsichert, fühlen sich kriminalisiert und an den Pranger gestellt, wenn sie sich gezwungen sehen, kranke, nicht überlebensfähige Saugferkel zu töten. Nicht zuletzt wegen Fernsehbeiträgen, wie es einen zuletzt in der Dokureihe „Report Mainz" zu sehen gab. Im Januar 2016 titelte ein dort gezeigter Film mit „Ferkel werden weiter qualvoll getötet". Die Filmausschnitte und dazu gehörigen Kommentare bescheinigten Schweinehaltern, durchweg tierquälerisch mit den ihnen anvertrauten Saugferkeln umzugehen. Ein Bild, mit dem die Schweinehalter nun hierzulande aufräumen wollen. Das dokumentieren die zahlreichen Anrufe und Gespräche mit Mitarbeitern des Beratungsdienstes für Schweinehaltung und Schweinezucht...
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