Für Güllelager und Silos gelten nun neue Vorschriften
Im März wurde sie beschlossen und ab Anfang August tritt sie nun in Kraft: die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. Darunter fallen auch JGS-Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft. Damit werden die bislang länderspezifischen Vorgaben durch ein bundeseinheitliches Regelwerk abgelöst, das höhere Anforderungen für landwirtschaftliche Bauten mit sich bringt.
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