Wie man sachkundig wird oder bleibt
Es wird ernst: Wer Pflanzenschutzmittel anwendet oder verkauft, muss ab dem 26. November 2015 den Sachkundeausweis Pflanzenschutz vorweisen können. Bis zum 26. Mai 2015 muss er beantragt werden. Was ist anders als bislang? Wie sieht der Ausweis aus und wo und wie bekommt man ihn? Darüber informierte Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe im jüngsten BWagrar-Online-Seminar.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.