Erstaufforstungen steuern
Die Flächenagentur Baden-Württemberg hat ihre Online-Handelsplattform um Waldausgleichsflächen erweitert. Hier können freiwillig aufgeforstete Flächen an die Investoren eines Bauvorhabens vermittelt werden, die zur Anlage von Ersatzaufforstungsflächen verpflichtet wurden.
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