Mastbetriebe aufgepasst
Der Bundesrat hat Mitte Juni der Durchführungsverordnung zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Sie präzisiert, welche Betriebe unter die Mitteilungspflichten fallen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärt im folgenden Beitrag, worauf Mäster achten müssen.
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