Gefahren minimieren
Besichtigen und überprüfen die Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) landwirtschaftliche Biogasanlagen, stellen sie oftmals fest, dass eine aktuelle schriftliche Gefährdungsbeurteilung nicht vorhanden ist. Vielen Betreibern ist die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, schlichtweg nicht bewusst.
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