Ausläufe für Nutzschweine sind künftig meldepflichtig
Nach Mitteilung des badenwürttembergischen Landwirtschaftsministerium sind folgende Änderungen der Bundes-Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) besonders relevant. Die Änderungen sind seit 1. Mai 2014 in Kraft.
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