Neue Hinzuverdienstgrenze für Rentner
Die einen fühlen sich mit 65 Jahren viel zu jung für die Rente und würden gern weiterarbeiten. Andere können nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben selbst wenn sie es wollten. Beiden Gruppen hilft das Flexirentengesetz (BWagrar 5/2017, S. 17). Zum 1. Juli treten nun die neuen Hinzuverdienstregelungen in Kraft, die Nicole Spieß im Folgenden vorstellt.
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