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Zulassung ruht nicht mehr

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Nach einer neuen Bewertung wird der Rückstandshöchstgehalt für Tolclofosmethyl in Kartoffeln demnächst wieder auf den bisherigen Wert von 0,2 mg/kg festgesetzt. Wirksam wird der Wert erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die im Laufe des Sommers zu erwarten ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat deshalb das Ruhen der Zulassung für Risolex und Risolex flüssig (Wirkstoff: Tolclofosmethyl) mit der Auflage aufgehoben, dass behandelte Kartoffeln nur als Lagerkartoffeln verwertet werden dürfen. Die Beschränkung wird wieder zurückgenommen, sobald der neue Rückstandshöchstgehalt veröffentlicht ist.
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