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SVLFG versendet jetzt die Fragebögen

Landwirtschaftliche Unternehmer können an der Sozialwahl nur teilnehmen, wenn sie den Fragebogen der SVLFG ausgefüllt zurückschicken. Ab dem 10. April erhalten sie dann die Wahlunterlagen.

Veröffentlicht am
blue14/shutterstock.com
Am 31. Mai 2017 findet die Wahl zur neuen Vertreterversammlung der SVLFG für die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) statt (siehe BWagrar 7, Seite 17). Zuvor muss die SVLFG aber klären, wer zu den wahlberechtigten Personen gehört. Denn die von der SVLFG gespeicherten Unternehmensdaten enthalten keine Angaben, ob ein Unternehmer fremde Arbeitskräfte beschäftigt. Deshalb versendet die SVLFG ab dem 13. März an alle landwirtschaftlichen Unternehmer sowie Bezieher einer Unfallrente ein Informationsschreiben, wer zur Gruppe der SofA gehört sowie einen Fragebogen mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises. Wichtig: Nur wer diesen Fragebogen zurücksendet, erhält die Wahlunterlagen und kann an der Wahl teilnehmen. Die...
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