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Förderung für KUP-Anlagen

Veröffentlicht am
Wie die Baumschule Stengel mitteilt, kann die Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) befristet bis zum 31. Dezember 2018 gefördert werden. Voraussetzungen sind: Die Flächenobergrenze je Antragsteller beträgt zehn Hektar, die Mindestbaumzahl 3000 Bäume je Hektar. Die Mindeststandzeit muss sich auf zwölf Jahre belaufen und das Investitionsvolumen mindestens 7500 Euro betragen. Die Förderung kann als Zuschuss mit einmalig maximal 1200 Euro je Hektar gewährt werden, jedoch höchstens bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. – Baumschule Stengel, Oberes Ried 49, 72336 Balingen-Weilstetten, www.baumschule-stengel.de.
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