Bis zum 26. Mai 2015 muss jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet oder handelt, den Antrag für den neuen Sachkundenachweis (SKN) gestellt haben. Wer es noch nicht getan hat, sollte das möglichst bald angehen (siehe Interview Seite 22). Zudem ist der Sachkundige verpflichtet, durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen, dass er sich auf dem Laufenden hält. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 muss er über Teilnahmebestätigungen nachweisen können, dass er vier Stunden für Fortbildung aufgebracht hat. In Baden-Württemberg Werden die Nachweise auch von Veranstaltungen mit zweimal zwei Stunden Dauer anerkannt. BWagrar und der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) bieten nun die Möglichkeit einer zweistündigen...