Bereits im letzten Jahr wurde über die im Januar 2013 in Kraft getretene Pflanzenschutz-Geräteverordnung und die damit verbundenen neuen Regelungen hinsichtlich der Gerätekontrolle berichtet. Eine wesentliche Änderung, die sich für die Praxis damit ergeben hat, ist die Ausweitung der Kontrollpflicht auf sämtliche Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ausgenommen sind nur alle rückentragbaren und handgehaltenen Pflanzenschutzgeräte. Karrenspritzen, Nebelgeräte oder Gießwagen sind damit neu von der Prüfpflicht betroffen und müssen bis spätestens Ende Dezember 2016 kontrolliert worden sein. Eine gewisse Lockerung zur bisherigen Regelung stellt dagegen die Erweiterung des vorgeschriebenen Prüfintervalls von zwei auf drei...