Der Agrarausschuss des bayerischen Landtags hatte zu Beginn dieses Jahres dafür gestimmt, die Installation von Lampen bzw. von Nachtsichtgeräten in Verbindung mit Zieloptiken auf Jagdgewehren zu erlauben, und zwar „in besonderen Problemregionen" und „für eine ausgewählte, besonders geschulte Personengruppe zur Bejagung von Schwarzwild". Gemeint waren die Gegenden, in denen sich Wildschweine besonders stark vermehrt haben und Schäden in der Landwirtschaft anrichten. Das für die Erteilung von waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zuständige Bundeskriminalamt (BKA) hat die Anträge zahlreicher Kreisjägergruppen, welche diese Technik einsetzen wollten, abgelehnt. Nach dem deutschen Waffenrecht ist für Privatleute die Verwendung von...